AGB
1. Wird ein Gästezimmer bestellt, zugesagt oder bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen. Der Vertrag über ein Gästezimmer beinhaltet Übernachtung und Frühstück zum vereinbarten Preis. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Vertragserfüllung. Zimmerreservierungen werden bis 20.00 Uhr aufrecht erhalten, gehen danach in den freien Verkauf. Ausnahmen sind individuell getroffene Vereinbarungen.
3. Werden vom Gastgeber erbetene Vorauszahlungen nicht zum gefragten Termin geleistet, so entbindet dies das Hotel unmittelbar von getroffenen Vertragsvereinbarungen.
4. Das reservierte Gästezimmer steht dem Gast am Anreisetag von 11.00 Uhr bis zum Abreisetag 10.00 Uhr zur Verfügung. Eine spätere Abreise als 10.00 Uhr erfordert die Absprache mit dem Vermieter am Vorabend.
5. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf bestimmte Gästezimmer. Sollten vereinbarte Zimmer, egal aus welchen Gründen, ausnahmsweise nicht verfügbar sein, bemüht sich der Vermieter um Beschaffung gleichwertigen Ersatzes.
6.Bei Um- und Abbestellungen (Stornierung) von gebuchten Hotelzimmern werden grundsätzlich 80 % der vereinbarten Leistung berechnet. Eine eventuelle ganz oder teilweise Weitervermietung des Zimmers wird hierbei nach Ablauf des Buchungszeitraums selbstverständlich berücksichtigt.
7. Dem Gast bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Hotel durch die Nichtinanspruchnahme der Leistung kein oder ein niedrigerer Schaden als die vereinbarte Stornogebühr entstanden ist.
8. Ist der Bucher nicht gleichzeitig der Gast, so haften beide gesamtschuldnerisch.
9. Hat der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme, dass ein Gast den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt kann er die Buchung stornieren; das Geltendmachen jeglicher Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter ist dabei ausgeschlossen.
10. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich gestattet. Für die Entsorgung der Leergebinde ist vom Gast selbst zu sorgen. Hauseigene Müllentsorgung kann hierfür nicht oder nur gegen Entgelt in Anspruch genommen werden.
11. Das Anbringen von Präsentationsmaterial oder sonstiger Gegenstände ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.
12. Der Vertragspartner haftet gegenüber dem Vermieter in vollem Umfange für Schäden, die durch ihn selbst, oder seine Mitreisenden. Die Höhe der Schadenssumme ist noch während des Aufenthalts von ihm in bar zu entrichten.
13. Soweit das Hotel für den Veranstalter Fremdleistungen technischer, dekorativer oder sonstiger Art von Dritten vermittelt, handelt es im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Vertragspartner haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Gegenstände und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter frei.
14. Sämtliche anfallende Kosten sind vom Gast sofort bar netto Kasse zu zahlen. Bei Zahlungsverzug verrechnet der Vermieter Mahnkosten und Kosten der Forderungseinziehung. Zusätzlich werden Verzugszinsen in der Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der EZB verrechnet.
15. Alle Preise verstehen sich in Euro, einschließlich Bedienungsgeld und Mehrwertsteuer. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, bzw. die Einführung einer Getränkesteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlußes zu Lasten des Leistungsnehmers.
16. Nicht in Anspruch genommene Leistungen aus Pauschal-Arrangements werden nicht zurückerstattet.
17.Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unstreitig und rechtskräftig festgestellt.
18. Wertgegenstände, Geld oder geldwerte Papiere (Schecks, Scheckkarten etc.) sind im hauseigenen Safe aufzubewahren. Falls diese nicht dort verwahrt werden, übernimmt der Vermieter dafür keinerlei Haftung.
19. Der Vermieter ist bemüht, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen; Schadensersatzansprüche aus Unterlassung sind jedoch ausgeschlossen. Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage unfrei nachgesandt. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
20. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder der Bedingungen berühren nicht die Gültigkeit der anderen Bestimmungen. Anstelle der ungültigen Bestimmungen gilt eine, ihr möglichst nahe- kommende, gültige Bestimmung.
21.Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Laufen, wenn es sich bei dem Besteller um einen Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder wenn der Besteller in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.